Update: Die Regierung der Balearen hat angekündigt, dass der Zeitraum für diese jüngsten Maßnahmen um eine zusätzliche Woche bis Freitag, den 11. Juli, verlängert wird.
Die epidemiologische Situation verbessert sich hier auf Ibiza und Formentera jetzt rapide, da nur sehr wenige oder an manchen Tagen keine neuen Fälle von Covid-19 gemeldet wurden. Auch im Rest Spaniens verbessert sich die Situation, und zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels hat die nationale Regierung gerade angekündigt, dass die Maskenpflicht unter freiem Himmel am Samstag, den 26. Juni, aufgehoben wird.
Derzeit werden auf Ibiza nur zehn Personen wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt und nur eine Person ist auf der Intensivstation. Vor allem gibt es hier seit über 10 Wochen keine Todesopfer mehr.
Wir haben diese Woche einen weiteren wichtigen Meilenstein auf den Balearen erreicht: 51 % der erwachsenen Bevölkerung haben mindestens eine Impfung erhalten, während fast 31 % jetzt vollständig geimpft sind. Spanien nähert sich dem Ziel der nationalen Regierung, Herdenimmunität zu erreichen - diese tritt ein, wenn 70 % der Bevölkerung geimpft sind. Dann kann die vollständige Rückkehr zum normalen Leben beginnen.
Aufgrund der sich verbessernden Situation beginnt an diesem Wochenende die nächste Phase der Lockerungen. Mit dem Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre können nächtliche Freizeitaktivitäten wieder aufgenommen werden, wobei einige wichtige Änderungen am Samstag, 19. Juni, in Kraft treten und bis zur nächsten Überprüfung in 2 Wochen laufen.
Regeln
Betriebe mit einer Musiklizenz, bekannt als Café-Concierto, dürfen nun ihre Tätigkeit gemäß den für die Gastronomie geltenden Vorschriften wieder aufnehmen. Daher muss der Verzehr von Getränken und Speisen, sowohl draußen als auch drinnen, an einem Tisch sitzend erfolgen, mit 6 Personen pro Tisch drinnen und 12 im Freien.
Kunden müssen Gesichtsmasken tragen, wenn sie keine Speisen oder Getränke zu sich nehmen oder sich auf dem Veranstaltungsareal bewegen. Die Schließung um 02:00 Uhr wurde aufgehoben, sofern die Betriebserlaubnis dies zulässt. Tanzen ist aber weiterhin NICHT erlaubt - weder drinnen noch draußen.
Diskotheken, Partyveranstalter oder Tanzhallen dürfen nach wie vor nicht öffnen.
Die wichtigsten Informationen:
- Restaurants und Bars. Draußen: 100 % der Terrassenfläche kann geöffnet werden, mit maximal 12 Personen pro Tisch. Maximal 250 Personen. Schließzeit: 02:00 Uhr
- Restaurants und Bars. Innen: Bis zu 50 % Kapazität. Bis zu 6 Personen pro Tisch, mit einer maximalen Kapazität von 150 Personen. Gäste können jetzt an Bars sitzen, solange eine maximale Gruppe von zwei Personen und ein Abstand von 1,5 m zum nächsten Paar eingehalten wird. Schließzeit: 00:00 Uhr.
- Geschäfte sind jetzt zu 100 % ausgelastet und können bis 00:00 geöffnet bleiben.
- Hotels können ihre internen Gemeinschaftsräume mit einer Kapazität von bis zu 75 % öffnen.
- Gesellschaftliche Zusammenkünfte unbegrenzt. (Die Regierung der Balearen empfiehlt allerdings, bei diesen Treffen vorsichtig zu sein und alle während der Pandemie festgelegten allgemeinen Präventionsmaßnahmen beizubehalten.)
- Strände und Kinderspielplätze ganztägig geöffnet, sie müssen jedoch von 22:00 bis 06:00 Uhr schließen
- Kinos können für Kunden öffnen mit einer Auslastung von bis zu 75 %, solange zwischen den Gruppen ein leerer Sitzplatz freigehalten wird.
- Beerdigungen, Totenwachen und Zeremonien sind auf 120 Personen draußen und 50 (oder maximal 50 %) drinnen begrenzt. Wenn die Teilnehmer geimpft sind, eine überstandene Covid-Erkrankung hinter sich haben oder den Nachweis eines negativen Covid-19-Tests haben, kann die Grenze auf 200 außen und 100 innen angehoben werden.
- Hochzeiten, Taufen und Kommunionen sind auf 120 Personen draußen und 50 (oder maximal 50 %) innen begrenzt. Wenn die Teilnehmer geimpft sind, eine überstandene Covid-Erkrankung hinter sich haben oder den Nachweis eines negativen Covid-19-Tests haben, kann die Grenze auf 200 außen und 100 innen angehoben werden. Auch das Tanzen bei diesen Veranstaltungen ist jetzt erlaubt, solange eine Maske getragen wird und eine Person benannt wird, die für die Durchsetzung der Präventionsregeln verantwortlich ist.
- Museen, Bibliotheken, Ausstellungen und Kulturzentren können bis zu 100 % Auslastung öffnen.
- Ausflüge und Outdoor-Aktivitäten unbegrenzt, jedoch muss zwischen Teilnehmern, die nicht aus derselben „sozialen Blase“ stammen, Abstand eingehalten werden.
- Sportveranstaltungen und Wettkämpfe können wieder mit Zuschauern stattfinden, mit 50 % Auslastung (bis maximal 5000) außen bzw. 50 % Kapazität (bis maximal 1500) innen.
Das Rauchen in einer Bar/Restaurantumgebung bleibt verboten, obwohl diese Maßnahme möglicherweise bald von der Nationalregierung überprüft wird. An allen öffentlichen Plätzen gilt bis Samstag, 26. Juni, Maskenpflicht
Weitere Informationen rund um internationale Reisen und Covid-19-Tests findet ihr in unseren früheren Updates No.19 und No.20 .